Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gerresheim Festausstattung GmbH

§ 1 Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte der Gerresheim Festausstattung GmbH (nachfolgend Gerresheim). Allen von diesen AGB abweichenden Bedingungen wird widersprochen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Die Angebote der Gerresheim Festausstattung GmbH und Auskünfte auf Anfragen des Kunden sowie die Preisangaben in der veröffentlichten Preisliste sind bis zum Vertragsschluß freibleibend und unverbindlich.

§ 3 Preise und Kosten / Umfang des Vertrags
Maßgeblich für das Rechtsgeschäft sind nur die vereinbarten Preise, wie sie in der Regel in der Auftragsbestätigung genannt werden. Sämtliche Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Preise gelten bei Abholung und Rücklieferung durch den Kunden ab/an dem Geschäftssitz von Gerresheim Festausstattung GmbH (Billbrookdeich 80 in 22113 Hamburg).
Die Preise beinhalten keine Kosten für Verpackung, Versicherung, Auf- und Abbaukosten, Transportkosten und sonstige Kosten (z.B. Gebühren, Abgaben etc.). Diese Kosten wird Gerresheim Festaustattung GmbH, sollten die entsprechenden Dienste von Gerresheim Festaussstattung GmbH ausgeführt werden können, dem Kunden zusätzlich berechnen. Sind derartige zusätzliche Leistungen nicht ausdrücklich vereinbart, sind sie aber von Gerresheim Festausstattung GmbH zu erbringen, um den Auftrag zu erfüllen, so gilt der Auftrag als stillschweigend erteilt. Gerresheim Festausstattung GmbH erhält für derartige Leistungen das Entgelt, das sich aus seiner Preisliste ergibt, anderenfalls das ortsüblich angemessene.
Die Mietpreise umfassen einen Zeitraum von 3 Tagen, wobei der Anliefertag der erste Miettag ist und der Rückliefertag als der dritte Miettag gilt.
Gibt der Mieter die gemieteten Artikel nicht termingerecht oder nicht vollständig zurück, so verlängert sich das Mietverhältnis für alle Mietgegenstände automatisch um jeweils drei weitere Tage.
Gibt der Kunde Mietgegenstände beschädigt zurück bzw. erklärt er, dass er die Gegenstände nicht zurückgeben kann bzw. gibt er die Gegenstände trotz Fristsetzung nicht zurück, so zahlt der Mieter an Gerresheim Festausstattung GmbH bis zu diesem Zeitpunkt die Miete und für den Verlust des jeweiligen Gegenstandes oder für den Verbleib beim Kunden den Preis, der in der dafür vorgesehenen Preisliste enthalten ist. Ist ein Preis in der Preisliste nicht enthalten, so zahlt der Kunde hierfür den 25fachen Mietpreis-

§ 4 Zahlungsmodalitäten
Die Miete für die voraussichtliche Mietzeit ist spätestens bei Erhalt der Ware zahlbar. Dabei ist nicht die Absendung des Geldes maßgeblich, sondern die Gutschrift auf dem Konto von Gerresheim Festausstattung GmbH.
Gerresheim Festausstattung GmbH ist berechtigt, Abschläge auf die Leistungen zu verlangen oder eine Anzahlung bis zur Höhe des zu erwartenden Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen.
Gerresheim Festausstattung GmbH behält sich vor, eine Mietsicherheit zu erheben.
Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig.
Gerresheim Festausstattung GmbH ist berechtigt, die Durchführung des Auftrags solange zu verweigern, bis fällige Rechnungen und Mietsicherheiten vom Kunden vollständig gezahlt sind. Etwaige Mehrkosten oder sonstige Schäden gehen zu Lasten des Kunden. Gerresheim Festausstattung GmbH ist berechtigt, die Abschlussrechnung mit der Mietsicherheit zu verrechnen. Gerresheim Festausstattung GmbH ist berechtigt, auch nach Rechnungslegung und Zahlung noch Nachforderungen zu stellen.

§ 5 Mietbedingungen
Der Kunde hat unverzüglich bei Übernahme der Ware die Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Jede Fehlmenge, Beschädigung, Veränderung, Verlust oder Zerstörung der Mietsache ist unverzüglich anzuzeigen. Die Mietgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen.
Der Kunde hat die Gegenstände gegen jeglichen, sachfremden Zugriff Dritter zu schützen, auf eigenes Risiko und eigene Kosten zu verwahren und den Zustand im Zeitpunkt der Anlieferung zu bewahren.
Für den Zeitraum seines Besitzes haftet der Kunde, ohne dass ihn ein Verschulden treffen muss, für Beschädigungen, Verlust, Fehlmengen und sonstige Veränderungen.
Der Kunde hat auf eigene Kosten und eigenes Risiko dafür zu sorgen, dass die notwendigen Geräte angeschlossen werden können, Ver- und Entsorgungs¬leitungen im ausreichenden Maße zur Verfügung stehen und die notwendigen Räumlichkeiten und Flächen vorhanden und vor allen Dingen auch gut erreichbar sind.
Jegliche Haftung der Gerresheim Festausstattung GmbH für Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit dem Gebrauch der Vertragsgegenstände ist ausgeschlossen. Der Kunde ist selbst und auf eigene Kosten dafür verantwortlich, dass durch die Mietgegenstände an den sonstigen Gegenständen keine Schäden, z.B. Kratzer durch Stuhlbeine und dergleichen, entstehen.
Gerresheim Festausstattung GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen, wie auch zur Lieferung vergleichbarer Produkte und zwar auch ohne vorherige Ankündigung, berechtigt.
Das Mietgut ist nicht versichert. Sollte es der Kunde wünschen, so mag er für die Dauer der Mietzeit auf eigene Kosten eine Versicherung abschließen.

§ 6 Kündigung
Der Vertrag ist seitens des Kunden jederzeit kündbar.
a. Bei Kündigung bis 14 Tage vorher ist der Kunde verpflichtet, 20 % der vereinbarten Bruttoauftragssumme zu zahlen.
b. bei Kündigung bis zu 5 Tage vorher ist der Kunde verpflichtet, 50 % der vereinbarten Bruttoauftragssumme zu zahlen.
c. bei Kündigung ab dem 4. Tag vorher ist der Kunde verpflichtet, 100 % der vereinbarten Bruttoauftragssumme zu zahlen.

§ 7 Liefer- und Leistungszeit
Die Waren können zum vereinbarten Zeitpunkt zu den üblichen Geschäftszeiten am Sitz von Gerresheim Festausstattung GmbH (Billbrookdeich 80 in 22113 Hamburg) abgeholt und zurückgeliefert werden.
Anlieferung und Abholung durch Gerresheim Festausstattung GmbH an einen dritten Ort bedürfen verbindlicher Termine oder Fristen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Gerresheim Festausstattung GmbH. Bei Vereinbarung einer Uhrzeit versteht sich diese plus/minus einer angemessenen Karenzzeit. Je weiter der dritte Ort von Gerresheim Festausstattung GmbH entfernt ist, je länger ist die Karenzzeit. Liefer- und Leistungsverzögerungen bzw. Verhinderung aufgrund höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, behördlichen Anordnungen, Verkehrsstaus usw. hat Gerresheim Festausstattung GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Kunden nicht, den Mietpreis zu mindern oder zurückzuhalten bzw. Schadensersatz zu verlangen oder sonstige Rechte geltend zu machen.
Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen von Gerresheim Festausstattung GmbH setzt voraus, dass der Kunde für den rechtzeitigen und reibungslosen Zugang zum Anlieferort Sorge trägt. Anderenfalls entfällt jede Haftung von Gerresheim Festausstattung GmbH.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist Gerresheim Festausstattung GmbH berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden in ihr Lager zurückzuschaffen und den Vertrag zu kündigen. Der Kunde hat in diesem Fall das vereinbarte Entgelt in voller Höhe zu zahlen.

§ 8 Transportgefahr
Der Kunde trägt das Transportrisiko, auch wenn der Transport von Gerresheim Festausstattung GmbH organisiert oder mit eigenen Mitarbeitern oder eigenen Fahrzeugen ausgeführt wird. Gerresheim Festausstattung GmbH ist nicht verpflichtet, den Transport zu versichern.

§ 9 Gewährleistung
Bei Mängeln, die die Funktion wesentlich beeinträchtigen, kann Gerresheim Festausstattung GmbH nach ihrer Wahl das Gerät reparieren (lassen) oder einen Ersatz stellen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel basiert auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Verlangt der Kunde Reparaturarbeiten an einem anderen Ort als dem Geschäftssitz von Gerresheim Festausstattung GmbH, hat er Gerresheim Festausstattung GmbH die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten zu erstatten. Der Kunde darf keine Änderung an den Produkten vornehmen, Teile auswechseln oder Geräte auch nur öffnen. Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen, so entfällt jede Haftung von Gerresheim Festausstattung GmbH.
Auch für Auf- und Abbauten übernimmt Gerresheim Festausstattung GmbH keinerlei Gewährleistung es sei denn, die Schäden basieren auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Soweit Gerresheim Festausstattung GmbH zum Schadensersatz verpflichtet sein sollte, ist seine Haftung auf den dreifachen Mietpreis beschränkt.

§ 10 Anwendbares Recht, Teilnichtigkeit
Hamburg ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.